Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Heimathafen GmbH, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden
§ 1 Allgemeines
(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Heimathafen GmbH, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden, nachfolgend Heimathafen, die diese gegenüber ihren Nutzern / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Heimathafen keine Geltung.
(1.2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Leistungsbeschreibung Coworking
Es gelten die Geschäftsbedingungen für Coworking.
§3 Geschäftsadresse / Leihbriefkasten
Es gelten die Geschäftsbedingungen für Geschäftsadressen.
§ 4 Leistungsbeschreibung Conference und Eventlocation
Es gelten die Geschäftbedingungen für Conference und Eventlocation.
§ 5 Leistungsbeschreibung Connect Service
(5.1) Allgemeines
> Was machen wir hier? <
Heimathafen versteht sich u.a. auch als Mittler zwischen möglichen Auftraggebern und Auftragnehmern. So besteht ein Teil unserer täglichen Arbeit darin, ein Netzwerk aus Dienstleistern, Beratern und möglichen Kunden aufzubauen und zu pflegen, sodass zwischen den Mitgliedern dieses Netzwerkes gemeinsame Projekte und Kooperationen entstehen können.
> Für wen machen wir das? <
Als mögliche Auftragnehmer kommen Dienstleister wie Freelancer bzw. Freiberufler, Selbständige oder Gründer in Frage, die z.B. in den Bereichen Kreativwirtschaft, IT, Unternehmensberatung oder anderweitig tätig sind. Sie werden im Folgenden als “Auftragnehmer” bezeichnet.
Mögliche Auftraggeber können Individuen oder Organisationen jeglicher Branchen sein. Sie werden im Folgenden als “Auftraggeber” bezeichnet. Wir behalten uns ausdrücklich vor, nur für solche Auftraggeber und Branchen tätig zu werden, die im Sinne der Nachhaltigkeit (ökologisch und sozial) unterstützenswert sind.
> Worin willigst du ein? <
Mit der Nutzung des heimathafen Connect Service erkennen die Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Heimathafen an. Außerdem stimmen sie den Bedingungen zur Berechnung der Service-Gebühr zu, wie im heimathafen Connect Preisblatt beschrieben.
(5.2) Leistung
> Wie ist der Ablauf des Connect Service? <
Der heimathafen hofft darauf und arbeitet dafür, dass die Mitglieder unserer Community über unser Netzwerk an lukrative Aufträge und Kundenbeziehungen bzw. empfehlenswerte Partner kommen. Der heimathafen bietet den Nutzern zu diesem Zweck die Vermittlung von Geschäftskontakten.
Auf Seiten des Auftraggebers ist dieser Service kostenfrei, da dieser mit dem Projekt und dem zugehörigen Umsatz einen Mehrwert in das Netzwerk mitbringt.
Auf Seiten des Auftragnehmers, dem durch eine erfolgreiche Vermittlung Umsätze entstehen, fällt eine anteilige Aufwandsentschädigung an, sofern die Vermittlung direkt oder indirekt durch die Vermittlungsbemühungen des Heimathafen erfolgte.
(5.3) Vermittlungsablauf
Grundlegend gilt folgender Vermittlungsablauf. Dieser kann in Einzelfällen abweichen, wobei jedoch immer die speziellen Interessen von Auftragnehmer und Auftraggeber gewahrt werden.
(5.3.1) Wenn potentielle Auftraggeber an den heimathafen herantreten auf der Suche nach geeigneten Auftragnehmern, spricht der heimathafen eine oder auch mehrere Empfehlungen basierend auf den uns vorliegenden Auftragnehmer-Profilen aus. Diese beruhen sowohl auf einem faktenbasierten Abgleich von Angebot und Nachfrage (u.a. Kompetenzen und Kapazitäten) sowie auf subjektiven Erfahrungen des heimathafens mit den entsprechenden Auftragnehmern. Der heimathafen nutzt die hinterlegten Profil- und Auftragsdaten, unter Einhaltung des Datenschutzes und soweit dem Prozess der Auftragsvergabe sinnvoll, auch, um öffentliche Postings über Social Media Kanäle des heimathafens zu versenden.
(5.3.2) Der heimathafen richtet an den Auftragnehmer eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten an den Auftraggeber. Allein der Auftragnehmer entscheidet über die Ausgestaltung des Angebots. Allein der Auftraggeber entscheidet darüber, an wen der jeweilige Auftrag vergeben wird. Der Heimathafen spricht lediglich (subjektive) Empfehlungen aus.
(5.3.3) Es gilt zu beachten, dass die Vertragsbeziehung über die Ausführung des Auftrags ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu Stande kommt. Der Heimathafen ist nicht involviert.
(5.4) Vertragsverhältnis, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit der Aufwandsentschädigung und zeitliche Bindung
> Unsere gegenseitige Abmachung <
Für den Fall, dass direkt oder indirekt aufgrund unserer Vermittlungs-Bemühungen ein Auftrag zustande kommt, werden wir im Gegenzug eine Service-Gebühr in Rechnung stellen. Wie du als Freelancer weißt, leben wir als Selbständige am Ende des Tages vom Einsatz unserer Arbeitszeit – so auch wir. Du allerdings sparst dir in diesem Fall den kompletten Vertriebsaufwand und gewinnst neue Aufträge und – noch wertvoller – ganz neue Kundenbeziehungen.
(5.5) Vertragsverhältnis
Ein Vertragsverhältnis zwischen dem heimathafen und dem (möglichen) Auftragnehmer kommt bereits mit Beginn des Vermittlungs-Verhältnisses zustande, also zu dem Zeitpunkt an dem die Eintragung in die Vermittlungs-Datenbank des heimathafens erfolgt bzw. das Vermittlungsangebot des heimathafens durch den möglichen Auftragnehmer angenommen wird.
(5.6) Berechnungsgrundlage, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit der Service-Gebühr
> Fast alles für dich – etwas ist auch für uns … <
Erhält der Auftragnehmer aufgrund der Vermittlung des heimathafen Connect Service einen Auftrag, wird eine Aufwandsentschädigung fällig. Folgendes gilt:
(5.6.1) Der provisionspflichtige Abrechnungszeitraum für den jeweils vermittelten Auftrag/Kunden beginnt mit dem Datum der ersten Rechnungsstellung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Ab diesem Zeitpunkt fällt für 12 Kalendermonate für alle Umsätze oder Einnahmen, die im Rahmen des Auftrags und/oder der Kundenbeziehung und/oder der eingegangenen Anstellung beauftragt und/oder bearbeitet und/oder abgerechnet werden, eine Service-Gebühr an. Als Mindestregelung gilt: für die ersten drei Abrechnungen mit dem über uns vermittelten Auftraggeber fällt eine Service-Gebühr an, auch über die 12 Monate hinaus. Details zu Laufzeiten, Höhe der Service-Gebühr und Sonderfällen richten sich nach dem separaten Preisblatt Connect Service.
(5.6.2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem heimathafen Connect Service Rechnungskopien aller an den Auftraggeber gestellten Rechnungen innerhalb des Abrechnungszeitraums unverzüglich bei Rechnungsstellung zukommen zu lassen. Mit Erhalt der Rechnungskopie stellt der heimathafen die entsprechende Service-Gebühr in Rechnung.
(5.6.3) Mögliche Kulanz von Seiten des heimathafens: Wir sind – nach vorheriger Absprache – dazu bereit auf die Bezahlung der Service-Gebühr zu warten, bis eine Zahlung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist, so dass der Auftragnehmer für diesen nicht im Vorauszahlung zu gehen hat.
(5.6.4) Sollte sich innerhalb des Abrechnungszeitraums aus einem Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis eine Anstellung entwickeln, oder sogar von Beginn an aufgenommen werden, läuft der Abrechnungszeitraum entsprechend an bzw. weiter. Die Höhe der Service-Gebühr richtet sich in diesem Fall nach dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers (vormals Auftragnehmers) während der (Rest-)Laufzeit des Abrechnungszeitraums. Die Service-Gebühr wird in diesem Fall nach Ablauf des Abrechnungszeitraums von 12 Monaten oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den heimathafen in Rechnung gestellt. Der Arbeitnehmer ist hier verpflichtet, dem heimathafen Connect Service über die Ein- und Austrittszeiten des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
(5.6.5) Bleibt der Auftraggeber nach Ablauf dieses Zeitraumes Kunde des Auftragnehmers, fällt künftig keine anteilige Vermittlungsprovision für diesen Kundenkontakt mehr an. Unberührt davon bleibt das Vertragsverhältnis mit dem heimathafen Connect Service für aktive Neuvermittlungen durch den heimathafen bestehen.
(5.7.1) Über die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Heimathafen hinaus gilt: Im Sinne der Vermittlungsarbeit übernimmt der heimathafen Connect Service keine Verantwortung für Absprachen und vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Beide Partner sind eigenverantwortlich und frei in ihrer Entscheidung darüber, ob und inwiefern ein Vertrag zustande kommt, oder nicht. Die Haftung für eventuell entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5.7.2) Die dem heimathafen Connect Service überlassenen Daten, Manuskripte und Bilder werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Nutzer des Connect Service sind dazu angehalten, nur Kopien und Duplikate an uns zu übermitteln. Im Falle von Daten- oder Materialverlust übernimmt der heimathafen Connect Service keine Verantwortung.
§ 6 Vertragsschluss
(6.1) Der Vertragsschluss erfolgt formfrei bei Nutzung von Meetingräumen, ansonsten mindestens in Textform.
(6.2) Durch den Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Nutzungsbeginn, akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen des heimathafens Wiesbaden.
(6.3) Mit dem Vertragsabschluss sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
(6.4) Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden. Beginnt die Laufzeit nicht an einem Monatsersten, so wird der erste Monat anteilig nach Tagen berechnet, die Folgemonate werden dann nach dem Kalender berechnet.
§ 7 Tarife und Zahlungsbedingungen, Kaution
(7.1) Alle Preise sind – sofern nicht anders ausgewiesen – Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise des Heimathafen.
(7.2) Eine laufende Nutzungsgebühr ist im Voraus am dritten Werktag eines jeden Monats fällig und wird per Lastschriftmandat eingezogen.
(7.3) Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt den Heimathafen dazu, den Zugang zum Heimathafen bis zur vollständigen Zahlung des Rückstandes zu verweigern und das Vertragsverhältnis gemäß diesen Geschäftsbedingungen außerordentlich zu kündigen.
§ 8 Datenschutz
(8.1) Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
(8.2) Der Heimathafen wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(8.3) Personenbezogene Daten sind Informationen, mit deren Hilfe eine Person bestimmbar ist, also Angaben, die zurück zu einer Person verfolgt werden können. Dazu gehören der Name, die Emailadresse oder die Telefonnummer.
Personenbezogene Daten werden vom Heimathafen nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch den Heimathafen sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(8.4) der Heimathafen gibt dem Nutzer jederzeit, unverzüglich und unentgeltlich Auskunft über zu seiner Person gespeicherten Daten, auch elektronisch.
(8.5) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Heimathafen verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten. Ausgenommen von diesem Widerruf bleiben Daten, deren Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, außerdem Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit Heimathafen erforderlich sind oder für Zwecke der Abrechnung gespeichert werden müssen.
§ 9 Vertragsdurchführung
(9.1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
(9.2) der Heimathafen darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schaden erforderlich sind, nach angemessener Fristsetzung in Absprache mit dem Nutzer vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu raumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden etc.). Eine Minderung des Nutzungsentgelts wegen Beeinträchtigungen aufgrund von erforderlichen Arbeiten ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
(9.3) Heimathafen stellt den Nutzern die technische Gegenstande (Flatscreens, Projektoren) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Verursacher berechnet.
§ 10 Nutzungsverhalten im Internet
(10.1) Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über die vom Heimathafen zur Verfügung gestellte Infrastruktur einzuhalten und Gesetzesverstöße an Heimathafen zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
(10.2) Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Nachteil bei Heimathafen führt, hat der Nutzer, den entstehenden Schaden, materiell und immateriell zu ersetzen.
§ 11 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(11.1) Die Nutzung der vom Heimathafen angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(11.2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der vom Heimathafen bereitgestellten Infrastruktur (wie Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
(11.3) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(11.4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des Heimathafen für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-EMail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich); b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking Space; c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Heimathafen bereitgestellte Infrastruktur; d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung; e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten; f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten; g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur des Heimathafen h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung; i. Angabe von falschen Identitätsdaten.
§ 12 Haftung
(12.1) Der Nutzer von Coworking-Tarifen hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Ansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
(12.2) In allen Fällen, in denen Heimathafen im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Heimathafen nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Heimathafen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(12.3) Der Heimathafen übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Heimathafen unterbleiben. Für den Fall, dass der Heimathafen von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, behält sich Heimathafen ausdrücklich ein fristloses Sonderkündigungsrecht vor. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde den Heimathafen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem Heimathafen die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Heimathafen von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
§ 13 Versicherung
(13.1) Der Heimathafen ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht zudem eine Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl sowie Raub. Darüber hinaus besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 14 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
(14.1) Der Nutzer hat alle Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand an den Heimathafen zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Heimathafen vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann Heimathafen die Arbeitsplätze räumen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstande kann Heimathafen auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden.
(14.2) Der Nutzer hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel, an Heimathafen zurückzugeben.
(14.3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er für alle Schäden, die durch die Verspätete Rückgabe bedingt sind. Dies gilt auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
§ 15 Schlussbestimmungen, Schriftformklausel, Salvatorische Klausel
(15.1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(15.2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.
(15.3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformklausel.
(15.4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(15.5) Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.
(15.6) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.