AGB Coworking
Diese Geschäftsbedingungen gelten für unsere Leistungen in dem Bereich „Coworking”. Gesonderte Bedingungen gelten für Veranstaltungen und Konferenzen. Sonderabreden und besondere Tarifabreden gehen diesen Bedingungen vor. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch uns keine Geltung.
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind zur besseren Lesbarkeit als Frage und Antwort formuliert und nutzen unser gemeinschaftliches „Du“ als Anrede. Sie gelten dennoch als wirksame Bedingungen und schließen auch Gruppen von Nutzer:innen, juristische Personen und Vereinigungen ein.
1. Wer sind wir und was bieten wir?
Wir sind die Heimathafen GmbH, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden. Ein Hub für gutes Arbeiten und gutes Leben.
2. Was sind unsere Leistungen im Bereich Coworking?
Je nach gebuchtem Ticket oder Tarif beinhalten unsere Leistungen verschiedene Aspekte des Coworkings. Die einzelnen Leistungen bilden ein einheitliches Angebot. Dabei ist bei Nutzung aller Leistungen auf „fair use“ (was das bedeutet siehe Abschnitt 16) zu achten. Du darfst unsere Leistung nicht ohne unsere Zustimmung übertragen (keine Untermiete oder Weitergabe von Tickets oder Arbeitsplätzen).
3. Wie ist die Vergütung im Bereich Coworking?
Für die Tarife wird grundsätzlich ein monatlicher Festpreis fällig. Die aktuell gültigen Preise findest Du auf unserer Webseite. Tagestickets und Zusatzleistungen verursachen einmalige oder laufende Kosten. Alle Preise sind – sofern nicht anders ausgewiesen – Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Wenn du einen Tarif bei uns gebucht hast und dieser ändert sich, wirst du darüber rechtzeitig informiert. Du bekommst eine Frist, in der du den veränderten Bedingungen zustimmen kannst, wenn du das Coworking Angebot nach Ablauf der Frist weiter nutzen möchtest. Wenn du den geänderten Bedingungen innerhalb der Frist nicht zustimmst, endet deine Membership nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist.
Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden.
Wiederkehrende Zahlungen sind grundsätzlich am 1. Tag eines jeden Monats fällig und ohne Abzug mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen zahlbar. Bestimmte Leistungen werden möglicherweise schon bei Buchung fällig und sind dann sofort zahlbar (zu den Zahlungsweisen s. Abschnitt 5). Natürlich erstellen wir Dir jederzeit eine ordnungsgemäße Rechnung, die wir Dir per E-Mail zukommen lassen.
Wir sind darauf angewiesen, dass Rechnungen pünktlich bezahlt werden. Im Falle einer Verspätung wird es von unserer Seite eine Erinnerung geben. Rein rechtlich behalten wir uns vor, die Leistungen zu verweigern, wenn eine oder mehrere fällige Zahlungen nicht pünktlich erfolgen. Zudem können wir, wenn auch nach Mahnung keine Zahlung erfolgt oder die Zahlung endgültig abgelehnt wird, die sofortige außerordentliche Kündigung aussprechen und eventuell auch die Geltendmachung von Schadenersatz vornehmen. Sollten uns Kosten entstehen, weil dein Konto bei Einzug des Geldes nicht ausreichend gedeckt ist, stellen wir dir diese Gebühren in Rechnung.
4. Wie kann ich Leistungen buchen oder ändern?
Die Buchung oder Änderung von Tarifen und Zusatzleistungen erfolgt grundsätzlich über eine Online Buchungsplattform. Details zur Umbuchung, Pausierung und Stornierungen findest du in Abschnitt 6. Details zur Kündigung deines Tarifen findest Du in Abschnitt 7.
5. Wie kann und soll ich meine Tarife und Leistungen bezahlen, welche Zahloptionen gibt es?
Du kannst online per Lastschrift oder mit einer von uns akzeptierten Kreditkarte bezahlen. Auf Nachfrage können andere Zahlungsarten vereinbart werden. Bar- oder Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.
6. Kann ich gebuchte Tarife und Leistungen umbuchen, pausieren oder stornieren?
Ein Upgrade deiner Leistungen auf einen umfangreicheren Tarif ist jederzeit zur nächsten Abrechnungsperiode möglich, wenn der gewünschte Tarif verfügbar ist. Ein Downgrade erfolgt auf Deinen Wunsch hin zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zu dem Du auch kündigen könntest (s. Abschnitt 7) – und natürlich nur, wenn der gewünschte Tarif aktuell verfügbar ist.
Du kannst deinen Tarif pausieren, wenn du in einem Monat nicht viel zum coworken kommen möchtest. Eine Pause ist nur monatsweise möglich (immer ab dem Monatsersten). Außerdem ist eine Pause nur für maximal zwei Monate pro Jahr möglich, entweder einmal zwei Monate am Stück oder zwei mal einen Monat.
Eine Stornierung von Tarifen ist grundsätzlich nicht möglich, dafür hast Du das Kündigungsrecht (s. Abschnitt 7). Bei Zusatzleistungen ist eine Stornierung nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich. Hierfür können wir im Einzelfall eine Gebühr erheben, die wir Dir vor Deiner Entscheidung über eine Stornierung mitteilen.
7. Wie ist die Laufzeit meines Tarifs und wie kann ich kündigen?
Grundsätzlich sind alle Tarife auf Dauer, d.h. auf unbestimmte Zeit, gebucht. Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt bei der Coworking Club Membership sechs Werktage (in Wiesbaden) zum Monatsende, bei der Coworking Pro Membership sechs Werktage (in Wiesbaden) zum übernächsten Monat. Bei Teamlösungen und Coworking Pro Membership mit der Option Private Desk beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und sechs Werktage.
Für eine Kündigung reicht eine fristgerechte E-Mail an ahoi@heimathafen-wiesbaden.de. Bis zum Ende der Laufzeit stehen Dir alle Leistungen weiterhin zu. Das Kündigungsrecht gilt für Dich und für den Heimathafen – das Recht zur außerordentlichen (auch fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden. Beginnt die Laufzeit nicht an einem Monatsersten, so wird der erste Monat anteilig nach Tagen berechnet, die Folgemonate werden dann nach dem Kalender berechnet. Der letzte Monat ist immer voll zu bezahlen.
8. Gibt es nur monatliche Tarife?
Nein, der Heimathafen bietet auch Tagestickets an. Die Tagestickets gehen nicht in ein Dauerverhältnis über. Mehr zu den Konditionen findest Du in Abschnitt 13.1.
9. Membership, Club und Co. – werde ich hier Vereinsmitglied?
Du buchst bei uns eine Dienstleistung. Wir wollen aber mit unseren Tarifen ausdrücken, dass wir eine Gemeinschaft bilden, zu der Du hinzukommst. Trotzdem besteht keine Vereinsmitgliedschaft. Wir profitieren alle, wenn möglichst viele Menschen sich aktiv einbringen. Für Dich besteht aber weder eine Pflicht noch können wir den Umfang der Community garantieren.
10. Mehr als nur Arbeitsplatzmiete – was bedeutet das für mich?
Wir im Heimathafen vermieten Dir nicht einfach einen Schreibtischplatz oder einen Briefkasten, auch wenn das, je nach Tarif, zu unseren Leistungen gehören kann. Wir möchten eine aktive Community schaffen, in der man sich gegenseitig unterstützt.
Gleichzeitig behalten wir uns vor, Verträge jederzeit ordentlich kündigen zu können – um unser Ökosystem angemessen zu schützen. Das heißt zum Beispiel, dass alle unsere Kund:innen bei der Nutzung gemeinsamer Einrichtungen angemessen aufeinander Rücksicht nehmen müssen (s. Abschnitt 16).
11. Welche unterschiedlichen Arbeitsplätze gibt es?
Wir unterscheiden unsere Arbeitsplätze in “Hot Desk” und “Fix Desk”.
Beim “Hot Desk” erfolgt die Nutzung auf einer „first come – first serve“ Basis, das heißt, dass nicht garantiert ist, dass die Nutzung an einem bestimmten Tag möglich ist bzw. ein Platz zur Verfügung steht. Die Arbeitsplätze sind nach der Nutzung vollständig zu räumen.
Beim “Fix Desk” hast Du einen festen Arbeitsplatz, den außer dir niemand nutzt. Die Option auf einen “Fix Desk” besteht bei einer Coworking Pro Membership. Damit bekommst du zusätzlich zu dem festen Arbeitsplatz ein abschließbares Fach und einen Schlüssel, so dass du jederzeit arbeiten kannst.
Jeder Arbeitsplatz – egal ob “Hot Desk” oder “Fix Desk” – umfasst immer einen Schreibtisch und einen Schreibtischstuhl. An einer Vielzahl der Arbeitsplätze stehen zudem Bildschirme. Wenn an dem Arbeitsplatz, den Du wählst, ein Bildschirm steht, kannst Du diesen gerne nutzen, aber Du hast keinen Anspruch auf einen Bildschirm.
Du kannst die vorhandenen Stromanschlüsse nutzen. Der Strom ist für übliche Arbeitsanwendungen ebenso inklusive wie die regelmäßige Grundreinigung der Räume und Schreibtische.
Achtung: Nicht alle unsere Arbeitsplätze sind vollwertige Arbeitsplätze für einen ganzen Bürotag, sondern lediglich Arbeitsmöglichkeiten für vorübergehende Nutzung. Soweit anwendbar, müssen die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und des Arbeitsschutzes von Dir beachtet und eingehalten werden.
Zudem gilt, dass die Arbeitsplätze schonend behandelt werden und grundsätzlich nur für übliche Bürotätigkeiten genutzt werden dürfen. Gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere bei Anwesenheit anderer Co-Worker:innen im selben Raum, ist Pflicht (s. Abschnitte 15 und 16).
12. Was ist in den Coworking-Angeboten enthalten?
Alle Coworking-Angebote beinhalten WLAN, die Möglichkeit zur Nutzung der Telefonkabinen und die Möglichkeit zu Drucken. Außerdem ist die Nutzung der Mikrowelle im Kittchen (SB-Küche im 1.OG), Kaffee, Tee und Wasser für den eigenen Bedarf inklusive. Bei allem gilt das Fair Use-Prinzip (s. Abschnitte 15, 16 und 17)
Den Coworker:innen im Impact Track steht das Kittchen mit ihren Geräten nicht zur Verfügung, da der Impact Track eine eigene Küche hat.
13. Welche Tarife kann ich im Bereich Coworking auswählen?
Wir bieten Tagestickets an (s. Abschnitt 13.1). Darüber hinaus bieten wir folgende Coworking-Tarife an:
- Community Membership (Ziffer 13.2)
- Coworking Club Membership (Ziffer 13.3)
- Coworking Pro Membership (Ziffer 13.4)
13.1 Was beinhaltet ein Tagesticket?
- 1 Tag Zugang zu unserer Coworking Club Area (Hot Desk) während der Öffnungszeiten.
- Der Kauf von Tagestickets kann für jede Person mengenmäßig beschränkt werden.
- Erworbene Tagestickets verfallen spätestens nach drei Monaten ab dem Kaufdatum, es sei denn, wir vereinbaren in einer individuellen Absprache etwas anderes.
- Ein Tagesticket ist ein einmaliger Kauf und kein Abo, daher ist keine Kündigung notwendig.
- Eine Stornierung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Fristen möglich.
13.2 Was beinhaltet der Tarif Community Membership?
- Du wirst Teil unserer digitalen Community.
- Laufzeit: Die Community Membership hat nach Abschluss eine Laufzeit von 2 Monaten. Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sie sich danach immer automatisch um einen Monat.
- Kündigung: sechs Werktage (in Wiesbaden) zum Monatsende
13.3 Was beinhaltet der Tarif Coworking Club Membership?
- 2 Tage pro Woche Zugang zu unserer Coworking Club Area (Hot Desk) während der Öffnungszeiten
- Ungenutzte Tage verfallen am Ende der Woche
- Laufzeit: Die Coworking Club Membership hat nach Abschluss eine Laufzeit von mindestens einem vollen Monat. Das bedeutet, wenn eine Coworking Club Membership zum 1. eines Monats beginnt, kann sie zum Ende des gleichen Monats gekündigt werden. Wenn die Coworking Club Membership nach dem 1. eines Monats beginnt, kann sie erst zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Bsp.: Die Coworking Club Membership beginnt am 10. August, früheste Kündigung zum 30. September.
- Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sie sich danach immer automatisch um einen Monat.
- Kündigung: sechs Werktage (in Wiesbaden) zum Monatsende
- Es gibt die Möglichkeit eines Rabatts auf den Tarif für Gründer:innen und Mitarbeiter:innen von NGOs
13.4 Was beinhaltet der Tarif Coworking Pro Membership?
- 5 Werktage pro Woche Zugang zu unserer Coworking Club Area und unserer Coworking Pro Area (Hot Desk)
- Zugang während der Öffnungszeiten
- Kündigung: sechs Werktage (in Wiesbaden) zum übernächsten Monat
- Es gibt die Möglichkeit eines Rabatts auf den Tarif für Gründer:innen und Mitarbeiter:innen von NGOs
- Es gibt die Möglichkeit eine Private Desk-Option zu buchen
13.5 Was beinhaltet die Private Desk-Option?
- 7 Tage pro Woche Zugang zum Heimathafen mit eigenem Schlüssel
- fester Schreibtisch in einer der Pro Areas, der von niemand anderem genutzt wird
- Kündigung: Drei Monate und sechs Werktage. Bitte beachte, dass sich durch die Buchung der Private Desk-Option die Kündigungsfrist deiner Coworking Pro Membership um einen Monat verlängert.
- Die Private Desk-Option ist nur bei einer Coworking Pro Membership buchbar.
13.6 Was beinhaltet der Tarif Coworking Pro Membership Private Office?
- 7 Tage pro Woche Zugang zum Heimathafen und dem eigenen Büro mit eigenem Schlüssel
- Die Schreibtische befinden sich in einem abschließbaren Teambüro
- Kündigung: Drei Monate und sechs Werktage (in Wiesbaden)
- Pro Teamlösung/Teambüro stehen euch monatlich 8 Std Meetingraumkontingent für den Raum “Richterzimmer” zur Verfügung. Ungenutzte Kontingente verfallen am Ende des Monats.
14. Welche verschiedenen Bereiche gibt es fürs Coworking?
14.1 Was ist die “Club Area”?
Die Club Area ist im Erdgeschoss. Hier findest Du nur Hot Desks. Zur Club Area gehören die Räume Deep Work, Club Office und Clubhouse.
14.2 Was ist die “Pro Area”?
Die Pro Area im 1. Obergeschoss besteht aus zwei Räumen. Hier findest Du sowohl Hot Desks als auch Fix Desks.
14.3 Was ist der Impact Track?
Der Impact Track ist ein Bereich, in dem wirkungsgetriebene Start-ups und junge Unternehmen sitzen. Unter bestimmten Bedingungen gibt es für das Coworking im Impact Track gesonderte Tarife. Der Impact Track soll als „Gewächshaus“ fungieren.
15. Nutzung von WLAN, Telefonkabinen und Druckern – was heißt das und was muss ich beachten?
Eine bestimmte Geschwindigkeit oder Verfügbarkeit des Internetzugangs können wir Dir nicht garantieren.Wenn Du bei uns das Internet nutzt, gelten die Anforderungen von „fair use“ (s. Abschnitte 16 und 17).
Für Telefonate und Videocalls nutze bitte unsere Telefonkabinen. Bitte beachte, dass diese Bereiche keine besondere Ausstattung für Telekommunikation haben (das heißt, Du nutzt eigene Technik wie VOIP oder Mobilfunk). Bitte achte bei der Nutzung auf die Interessen von anderen Nutzer:innen was Lautstärke und Nutzungsdauer angeht – als Community ist gegenseitige Rücksichtnahme immer Pflicht (s. Abschnitt 16).
Du kannst unseren Drucker für Büroausdrucke nutzen. Wenn Du mehr als 50 Seiten pro Monat oder in Farbe druckst, behalten wir uns vor, Dir eine zusätzliche Kostenrechnung zu stellen.
Wir bieten keine unbegrenzten Druckmöglichkeiten etwa für Werbeflyer oder Kundendokumentationen an.
Werden Drucker von Dir für andere als die oben vereinbarten Zwecke genutzt, behalten wir uns vor, Deine Druckberechtigung einzuschränken oder aufzuheben. Zudem gelten auch bei der Nutzung der Drucker die Bedingungen von „fair use“ (s. Abschnitt 16).
16. „Fair Use“ unserer Einrichtungen – was muss ich beachten?
Für die Nutzung aller unserer Einrichtungen – insbesondere auch für die Nutzung von WLAN, Druckern und anderen technischen Vorrichtungen – gelten die „fair use“-Bedingungen. Das bedeutet zum Beispiel, dass du nicht 400 Seiten bei uns druckst, da das den Drucker sehr lange blockiert. Das kann aber auch bedeuten, dass, wenn du dich mit jemandem unterhalten möchtest, du das nicht in einem der Offices machst, sondern ihr euch einen Platz auf dem Flur, im Clubhouse oder im Innenhof sucht oder du einen Konferenz- oder Meetingraum buchst, sodass die andere Coworker:innen in Ruhe weiterarbeiten können. “Fair Use” bedeutet auch, dass du nicht den ganzen Tag eine der Telefonkabinen nutzt. Wenn du weißt, dass du den ganzen Tag in Video- oder Telefongesprächen bist, wäre es besser, dafür einen Konferenz- oder Meetingraum zu buchen. Es gibt noch viele weitere Beispiele. Es geht um gegenseitige Rücksichtnahme, denn wir möchten möglichst vielen Menschen eine gute Arbeitssituation ermöglichen.
17. Was ist die Compliance-Verpflichtung?
Die Compliance-Verpflichtung bedeutet für dich als Kund:in:
- alle geltenden und anwendbaren Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) zu beachten und einzuhalten. Dies schließt auch die Regelungen des Datenschutzes und -verkehrs ein.
- unsere Einrichtungen niemals für illegale Zwecke zu nutzen und bei der Nutzung auch darauf zu achten, dass etwa der Urheber- und Markenschutz stets eingehalten wird. Hier weisen wir insbesondere auf das Herunterladen und/oder Nutzen urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Bildern, Musik oder Filmen hin.
- bei Speicherung, Verarbeitung, Abfrage, Übermittlung oder Darstellung bestimmter Inhalte alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Dies schließt etwa eine ordnungsgemäße Impressumspflicht ebenso ein, wie Anforderungen von Daten- und Geheimnisschutz, standesrechtliche Regelungen oder Regeln des fairen Wettbewerbs.
- Uns als Heimathafen von etwaigen Verstößen gegen die obigen Punkte deinerseits, durch Deine Kund:innen oder Gäste oder durch andere Coworker:innen, soweit und sobald Du von solchen Verstößen Kenntnis erlangst, unverzüglich Mitteilung machst.
Kommt es durch einen Verstoß gegen einen der obigen Punkte oder durch einen anderen schuldhaften Rechtsverstoß zu einem Schaden beim Heimathafen, bist Du uns zum Ersatz verpflichtet. Du musst uns in einem solchen Fall von jeglichen Ansprüchen Dritter freihalten, d.h. Du musst etwaige Ansprüche Dritter von uns abwehren oder begleichen.
18. Was gilt bei der Buchung und Nutzung von Konferenz-, Event- und Meetingräumen?
Du kannst Konferenz-, Event- und Meetingräume über unser Online-Buchungstool buchen. Wenn Dein Tarif ein Kontingent für Konferenz-, Event- oder Meetingräume beinhaltet, wird dieses Kontingent mit der Buchung verrechnet. Selbstverständlich kannst Du auch jederzeit einen Meetingraum buchen, wenn Dein Tarif keine Inklusiv-Nutzung beinhaltet oder diese aufgebraucht ist. Dieser wird dann zu den Konditionen entsprechend deines Tarifs abgerechnet.
Die Meetingräume können für geschäftliche Zusammenkünfte, gemeinsame Projektarbeiten oder dergleichen genutzt werden, die Ausstattung ist pfleglich zu behandeln.
Achtung: Werden für Meetings Dritten Zugang zu Meetingräumen gewährt, haftet der/die buchende Tarifinhaber:in für deren Verhalten wie für eigenes Verschulden. Dies gilt auch für alle Beschädigungen, die während der Nutzung der Meetingräume entstehen.
Wenn Du einen Konferenz-, Event- oder Meetingraum buchst, stimmst Du den Geschäftsbedingungen “Conference und Eventlocation” (https://heimathafen-wiesbaden.de/bedingungen-conference-und-eventlocation/) zu.
19. Wie sind meine Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt?
Die Nutzung aller Einrichtungen des Heimathafens können bei notwendigen Ausbesserungen, Instandsetzungen oder baulichen Veränderung, die zum Erhalt, Ausbau oder Betrieb des Heimathafens, des jeweiligen Arbeitsplatzes oder zur Abwehr von Gefahren oder Beseitigung von Schäden dienen, eingeschränkt sein. Soweit möglich, werden wir Dich als Nutzer:in möglichst frühzeitig von solchen Einschränkungen unterrichten und mit Dir gemeinsam Alternativen suchen. Hast Du ein abschließbares Büro oder den Tarif Coworking Pro Membership mit der Option Private Desk, müssen wir diesen gegebenenfalls bei notwendigen Arbeiten betreten bzw. verlagern. Dies werden wir – soweit nicht aufgrund Eilbedarfs unmöglich – vorher mit Dir abstimmen. Auch bei festen abschließbaren Büros haben unsere Reinigungskräfte für die übliche Reinigung Zugang, es sei denn wir vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Grundsätzlich ist eine Minderung des Tarifpreises auch bei Beeinträchtigungen durch erforderliche Arbeiten oder technische Ausfälle ausgeschlossen. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Gebrauch der Arbeitsplätze oder technischen Einrichtungen unverhältnismäßig lange andauert oder Du über längere Zeit von uns keine Ausweichmöglichkeiten erhältst.
20. Was gibt es bei Nutzung technischer Einrichtungen zu beachten?
Die vorhandenen technischen Einrichtungen, einschließlich der Büromöbel, werden vom Heimathafen grundsätzlich in einwandfreiem Zustand überlassen. Sie werden regelmäßig auf Funktionsfähigkeit getestet, wobei wir Dich um Deine Mithilfe bitten, uns Beeinträchtigungen anzuzeigen, wenn Dir diese auffallen. Leider können wir die Funktionsfähigkeit nicht garantieren – wir werden aber mit der Sorgfalt, die wir auch in eigenen Angelegenheiten anwenden, dafür sorgen, dass etwaige Beeinträchtigungen, sobald wie praktikabel möglich, beseitigt werden.
Darüber hinaus bist Du als Nutzer:in verpflichtet, vor jeder Nutzung die Betriebsfähigkeit und -sicherheit selbst zu überprüfen. Stellst Du Unregelmäßigkeiten fest, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, musst Du die Nutzung unterlassen und uns unverzüglich informieren. Bei der Nutzung achtest Du stets darauf, die technischen Einrichtungen nur für bestimmungsgemäße Zwecke und pfleglich zu gebrauchen, denn Du haftest uns für Schäden.
Bei Geräten, die du mitbringst, nutzt und ggf. an die Steckdose anschließt, bist du dafür verantwortlich, dass diese Geräte geprüft und sicher sind. Solltest du dazu Fragen haben oder eine Prüfung deiner Geräte durchführen lassen wollen, melde dich bei uns. Sollte ein von dir mitgebrachtes Gerät einen Schaden verursachen, bist du dafür verantwortlich und haftbar.
21. Was ist mit dem Brandschutz?
In der Brandschutzverordnung Teil B erfährst du, wie Brände vermieden werden und was im Falle eines Brandes zu tun ist. Mit dem akzeptieren der AGB bestätigst du auch, dass du diese Brandschutzordnung gelesen hast.
22. Welche Regelungen zum Datenschutz gelten – und wie werden meine Daten geschützt?
Mit Nutzung jeder unserer Leistung stimmst Du zwingend unseren Datenschutzbestimmungen (https://heimathafen-wiesbaden.de/datenschutzerklaerung/) zu. Gegebenenfalls musst Du Deine Zustimmung nochmals ausdrücklich geben, um einzelne Dienste nutzen zu können. Bei jeder Nutzung der Dienste des Heimathafens und unserer Angebote bist Du verpflichtet, die Vorschriften des Datenschutzes zu beachten.
Im Gegenzug sehen wir als Heimathafen den Schutz Deiner Daten als wichtig an und sind stets in jeder Weise bemüht, einen hohen Standard des Datenschutzes aufrechtzuerhalten. Wir geben Deine Daten nur im Rahmen der Datenschutzbestimmungen (https://heimathafen-wiesbaden.de/datenschutzerklaerung/) oder Deiner Anweisungen weiter.
23. Worauf man niemals hofft – was gilt für die Haftung bei Schäden?
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders aufgeführt, haftest Du dem Heimathafen grundsätzlich nur für solche Schäden, die Du zu vertreten hast (§ 276 BGB). Du haftest darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Deine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf:innen, sowie insbesondere in bestimmten Fällen für Dritten, die Du in den Heimathafen erlaubt mitbringst (siehe Ziffer 18).
Der Heimathafen haftet, soweit vorstehend nichts anderes ausgeführt ist, grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Ehre jedoch für jede Fahrlässigkeit. Zudem haftet der Heimathafen für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei der Haftungsumfang aber auf die vertragstypischen Schäden beschränkt ist. Für Schäden, die Dritten oder Nutzer:innen durch Nutzer:innen oder Gäste des Heimathafens entstehen, übernimmt der Heimathafen grundsätzlich keine Verantwortung. Da das Angebot des Heimathafens eine gemischte Leistung darstellt, ist Mietvertragsrecht an sich nicht anwendbar – rein vorsorglich schließt der Heimathafen aber jegliches Recht der Minderung nach §§ 536 ff. BGB aus.
Der Heimathafen hat für seinen Betrieb die üblichen Versicherungen abgeschlossen und wird, soweit ein Versicherungsfall Eigentum oder andere Rechte von Dir betrifft, etwaige Ersatzansprüche an Dich abtreten oder weiterleiten. Allerdings übernimmt der Heimathafen keine Verantwortung dafür, ob Du in einem Schadenfall mitversichert bist – wenn Du hierzu Fragen hast, kannst Du Dich an uns wenden. Wir empfehlen Dir in jedem Fall den Abschluss von üblichen Versicherungen, insbesondere einer geeigneten Haftpflichtversicherung, die Dein Betriebsrisiko und Schäden bei uns abdeckt.
24. Was gilt ansonsten (Schlussbestimmungen)?
Natürlich gibt es auch bei uns den üblichen juristischen Schlusskram. Dazu gehört, dass Änderungen dieser Bedingungen nur in Textform vereinbart werden können. Dazu gehört, dass unser Gerichtsstand, soweit zulässig, ausschließlich Wiesbaden sein soll. Dazu gehört, dass auf unsere Rechtsbeziehung deutsches Recht anwendbar ist – und UN-Kaufrecht ausgeschlossen wird. Wenn einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein sollten, dann berührt das die anderen Klauseln nicht – es soll dann eine Regelung von den beiden Parteien im besten Einvernehmen gefunden werden, die der unwirksamen Regelung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst weitgehend entspricht.
Stand: 21.05.2024