AGB Connect Service
(1) Allgemeines
> Was machen wir hier? <
Heimathafen versteht sich u.a. auch als Mittler zwischen möglichen Auftraggebern und Auftragnehmern. So besteht ein Teil unserer täglichen Arbeit darin, ein Netzwerk aus Dienstleistern, Beratern und möglichen Kunden aufzubauen und zu pflegen, sodass zwischen den Mitgliedern dieses Netzwerkes gemeinsame Projekte und Kooperationen entstehen können.
> Für wen machen wir das? <
Als mögliche Auftragnehmer kommen Dienstleister wie Freelancer bzw. Freiberufler, Selbständige oder Gründer in Frage, die z.B. in den Bereichen Kreativwirtschaft, IT, Unternehmensberatung oder anderweitig tätig sind. Sie werden im Folgenden als “Auftragnehmer” bezeichnet.
Mögliche Auftraggeber können Individuen oder Organisationen jeglicher Branchen sein. Sie werden im Folgenden als “Auftraggeber” bezeichnet. Wir behalten uns ausdrücklich vor, nur für solche Auftraggeber und Branchen tätig zu werden, die im Sinne der Nachhaltigkeit (ökologisch und sozial) unterstützenswert sind.
> Worin willigst du ein? <
Mit der Nutzung des heimathafen Connect Service erkennen die Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Heimathafen an. Außerdem stimmen sie den Bedingungen zur Berechnung der Service-Gebühr zu, wie im heimathafen Connect Preisblatt beschrieben.
(2) Leistung
> Wie ist der Ablauf des Connect Service? <
Der heimathafen hofft darauf und arbeitet dafür, dass die Mitglieder unserer Community über unser Netzwerk an lukrative Aufträge und Kundenbeziehungen bzw. empfehlenswerte Partner kommen. Der heimathafen bietet den Nutzern zu diesem Zweck die Vermittlung von Geschäftskontakten.
Auf Seiten des Auftraggebers ist dieser Service kostenfrei, da dieser mit dem Projekt und dem zugehörigen Umsatz einen Mehrwert in das Netzwerk mitbringt.
Auf Seiten des Auftragnehmers, dem durch eine erfolgreiche Vermittlung Umsätze entstehen, fällt eine anteilige Aufwandsentschädigung an, sofern die Vermittlung direkt oder indirekt durch die Vermittlungsbemühungen des Heimathafen erfolgte.
(3) Vermittlungsablauf
Grundlegend gilt folgender Vermittlungsablauf. Dieser kann in Einzelfällen abweichen, wobei jedoch immer die speziellen Interessen von Auftragnehmer und Auftraggeber gewahrt werden.
(3.1) Wenn potentielle Auftraggeber an den heimathafen herantreten auf der Suche nach geeigneten Auftragnehmern, spricht der heimathafen eine oder auch mehrere Empfehlungen basierend auf den uns vorliegenden Auftragnehmer-Profilen aus. Diese beruhen sowohl auf einem faktenbasierten Abgleich von Angebot und Nachfrage (u.a. Kompetenzen und Kapazitäten) sowie auf subjektiven Erfahrungen des heimathafens mit den entsprechenden Auftragnehmern. Der heimathafen nutzt die hinterlegten Profil- und Auftragsdaten, unter Einhaltung des Datenschutzes und soweit dem Prozess der Auftragsvergabe sinnvoll, auch, um öffentliche Postings über Social Media Kanäle des heimathafens zu versenden.
(3.2) Der heimathafen richtet an den Auftragnehmer eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten an den Auftraggeber. Allein der Auftragnehmer entscheidet über die Ausgestaltung des Angebots. Allein der Auftraggeber entscheidet darüber, an wen der jeweilige Auftrag vergeben wird. Der Heimathafen spricht lediglich (subjektive) Empfehlungen aus.
(3.3) Es gilt zu beachten, dass die Vertragsbeziehung über die Ausführung des Auftrags ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu Stande kommt. Der Heimathafen ist nicht involviert.
(4) Vertragsverhältnis, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit der Aufwandsentschädigung und zeitliche Bindung
> Unsere gegenseitige Abmachung <
Für den Fall, dass direkt oder indirekt aufgrund unserer Vermittlungs-Bemühungen ein Auftrag zustande kommt, werden wir im Gegenzug eine Service-Gebühr in Rechnung stellen. Wie du als Freelancer weißt, leben wir als Selbständige am Ende des Tages vom Einsatz unserer Arbeitszeit – so auch wir. Du allerdings sparst dir in diesem Fall den kompletten Vertriebsaufwand und gewinnst neue Aufträge und – noch wertvoller – ganz neue Kundenbeziehungen.
(5) Vertragsverhältnis
Ein Vertragsverhältnis zwischen dem heimathafen und dem (möglichen) Auftragnehmer kommt bereits mit Beginn des Vermittlungs-Verhältnisses zustande, also zu dem Zeitpunkt an dem die Eintragung in die Vermittlungs-Datenbank des heimathafens erfolgt bzw. das Vermittlungsangebot des heimathafens durch den möglichen Auftragnehmer angenommen wird.
(6) Berechnungsgrundlage, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit der Service-Gebühr
> Fast alles für dich – etwas ist auch für uns … <
Erhält der Auftragnehmer aufgrund der Vermittlung des heimathafen Connect Service einen Auftrag, wird eine Aufwandsentschädigung fällig. Folgendes gilt:
(6.1) Der provisionspflichtige Abrechnungszeitraum für den jeweils vermittelten Auftrag/Kunden beginnt mit dem Datum der ersten Rechnungsstellung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Ab diesem Zeitpunkt fällt für 12 Kalendermonate für alle Umsätze oder Einnahmen, die im Rahmen des Auftrags und/oder der Kundenbeziehung und/oder der eingegangenen Anstellung beauftragt und/oder bearbeitet und/oder abgerechnet werden, eine Service-Gebühr an. Als Mindestregelung gilt: für die ersten drei Abrechnungen mit dem über uns vermittelten Auftraggeber fällt eine Service-Gebühr an, auch über die 12 Monate hinaus. Details zu Laufzeiten, Höhe der Service-Gebühr und Sonderfällen richten sich nach dem separaten Preisblatt Connect Service.
(6.2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem heimathafen Connect Service Rechnungskopien aller an den Auftraggeber gestellten Rechnungen innerhalb des Abrechnungszeitraums unverzüglich bei Rechnungsstellung zukommen zu lassen. Mit Erhalt der Rechnungskopie stellt der heimathafen die entsprechende Service-Gebühr in Rechnung.
(6.3) Mögliche Kulanz von Seiten des heimathafens: Wir sind – nach vorheriger Absprache – dazu bereit auf die Bezahlung der Service-Gebühr zu warten, bis eine Zahlung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist, so dass der Auftragnehmer für diesen nicht im Vorauszahlung zu gehen hat.
(6.4) Sollte sich innerhalb des Abrechnungszeitraums aus einem Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis eine Anstellung entwickeln, oder sogar von Beginn an aufgenommen werden, läuft der Abrechnungszeitraum entsprechend an bzw. weiter. Die Höhe der Service-Gebühr richtet sich in diesem Fall nach dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers (vormals Auftragnehmers) während der (Rest-)Laufzeit des Abrechnungszeitraums. Die Service-Gebühr wird in diesem Fall nach Ablauf des Abrechnungszeitraums von 12 Monaten oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den heimathafen in Rechnung gestellt. Der Arbeitnehmer ist hier verpflichtet, dem heimathafen Connect Service über die Ein- und Austrittszeiten des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
(6.5) Bleibt der Auftraggeber nach Ablauf dieses Zeitraumes Kunde des Auftragnehmers, fällt künftig keine anteilige Vermittlungsprovision für diesen Kundenkontakt mehr an. Unberührt davon bleibt das Vertragsverhältnis mit dem heimathafen Connect Service für aktive Neuvermittlungen durch den heimathafen bestehen.
(7.1) Über die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Heimathafen hinaus gilt: Im Sinne der Vermittlungsarbeit übernimmt der heimathafen Connect Service keine Verantwortung für Absprachen und vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Beide Partner sind eigenverantwortlich und frei in ihrer Entscheidung darüber, ob und inwiefern ein Vertrag zustande kommt, oder nicht. Die Haftung für eventuell entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(7.2) Die dem heimathafen Connect Service überlassenen Daten, Manuskripte und Bilder werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Nutzer des Connect Service sind dazu angehalten, nur Kopien und Duplikate an uns zu übermitteln. Im Falle von Daten- oder Materialverlust übernimmt der heimathafen Connect Service keine Verantwortung.
