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Hausordnung für den Heimathafen Wiesbaden

(Stand 15.03.2023)

 

1. Die goldene Regel: Gegenseitige Rücksicht!

Die goldene Regel im Heimathafen heißt: gegenseitige Rücksichtnahme. Der Heimathafen bietet Dir und allen Anderen ein Ökosystem für Coworking, Vernetzung und andere Aktivitäten. Aber all das kann nur funktionieren, wenn jede(r) auch auf die Interessen der Anderen Rücksicht nimmt. Das schließt natürlich die anderen Members und CoworkerInnen ein, aber auch Gäste oder die MieterInnen angrenzender Teile des „Alten Gerichts“. Alles, was ihr im Heimathafen erlaubterweise tut, sollte daher möglichst so erfolgen, dass Dritte möglichst nicht oder wenig beeinträchtigt werden.

Im Coworking bedeutet die gegenseitige Rücksichtnahme auch, dass Telefonate grundsätzlich in den Phone Booths oder außen geführt werden sollen und die vorhandenen Meetingräume im Rahmen der gebuchten Pakete für Meetings genutzt werden. Auch die Freigabe von Flächen, die gerade nicht selbst benötigt werden, ist selbstverständlich (kein „Handtuchreservieren“!) – ebenso wie der „clean desk“ nach Ende der Arbeit im Coworking-Bereich – sprich: Über Nacht und nach Ende deines Arbeitstages sollte dein Platz je nach Tarif bitte aufgeräumt sein (private desk) oder geleert werden (flex desk).

Die Nachbarschaft des Heimathafens im Gebäude beinhaltet neben der Hochschule Fresenius aktuell auch 48 Wohneinheiten und ein Studentenwohnheim mit etwa 100 Plätzen. Hier kann es vereinzelt zu Beeinträchtigungen durch die Nachbar-Nutzung kommen.

Durch alle NutzerInnen des Heimathafens ist darauf zu achten, dass die Lärmbelästigung sowie andere Immissionen für die Nachbarschaft die gesetzlichen Grenzwerte und Vorschriften nicht überschreiten – idealerweise bleiben wir sogar deutlich darunter. Besondere Rücksichtnahme gilt es während der gesetzlichen Ruhezeiten zu wahren. Dies betrifft auch die Nutzung von Meeting- und Veranstaltungsräumen, insbesondere im Keller, im Falle von Musik, Präsentationen oder Vorträgen.

2. Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen

Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Dabei ist zu beachten, dass wir das große Glück haben, in diesen einmaligen, historischen Räumlichkeiten arbeiten und netzwerken zu können. Aber es bedeutet auch, dass wir in einem denkmalgeschützten Gebäude agieren, das besondere Rücksichten verlangt. Das bedeutet unter anderem:
Die Räumlichkeiten, das Gebäude und die Einrichtungen dürfen nicht verunstaltet oder beschädigt werden.
Die Einrichtungen dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Veränderungen müssen mit dem Heimathafen abgeklärt werden und können gegebenenfalls denkmalrechtlich unzulässig sein.
Jeder Nutzer muss auf die Verkehrssicherheit mitgebrachter oder genutzter Gegenstände selbst achten. Die feste Installation von Geräten oder Gegenständen erfordert immer die vorherige Zustimmung des Heimathafens. Gleiches gilt für die Anbringung von Werbemaßnahmen oder Plakaten / Aushängen jeder Art. Das Gebäude hat eine Brandschutzordnung (siehe auch unten 3.), die uns vom Vermieter zwingend vorgegeben ist. Diese ist beim Welcome Desk verfügbar und hängt auch aus. Sie muss unter allen Umständen beachtet werden, das gilt insbesondere aber nicht nur für die Regelungen zu Nutzern und Mietern des Gebäudes (siehe Seite 15 bis 20 der Brandschutzordnung)!
Die Räumlichkeiten und Einrichtungen sollen vor grober Verunreinigung bewahrt werden. Heimathafen wird regelmäßige Reinigungen beauftragen, dennoch soll jeder Nutzer unnötige Verschmutzungen vermeiden und grobe bzw. selbst verursachte Verunreinigungen selbst unmittelbar beseitigen.
Die Räumlichkeiten sollen ausreichend gelüftet und beheizt werden. Gleichzeitig wollen wir alle unseren Beitrag gegen den Klimawandel und für das Energiesparen leisten – also lüftet bitte effizient (Stoßlüftung) und verschwendet auch sonst keine Energie!
Wenn Euch Beschädigungen auffallen, müssen diese möglichst sofort, jedenfalls unverzüglich, an einen Mitarbeiter des Heimathafens gemeldet werden. Dies betrifft das Gebäude, die Außenanlage und Fassade, die Räumlichkeiten, aber auch die Einrichtung und etwaige Versorgungsleitungen.
Grundsätzlich gilt das gleiche für Gefährdungen aller Art. Sei es durch glatte Flächen / Schnee / Eis, Verunreinigungen, Schäden oder andere Gründe – nehmt ihr eine Gefahr wahr, müsst ihr diese unverzüglich den Mitarbeitern des heimathafens mitteilen und gegebenenfalls angemessene Maßnahme ergreifen, ohne Euch selbst zu gefährden.

3. Brandschutz und Rauchverbot

Der Brandschutz ist einzuhalten. Wir verweisen auf die ausgehändigte Brandschutzordnung, die ihr auch über das Welcome Desk erhalten könnt. Das beinhaltet die Freihaltung notwendiger Fluchtwege (Flure und Treppenhäuser), die Beachtung von Aushängen und Hinweisen und alle anderen Anforderungen des baulichen und ordnungsrechtlichen Brandschutzes. Das „Alte Gericht“ ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Die Früherkennung erfolgt über Rauchwarn- und Thermodifferentialmelder. Fehlalarme können zu erheblichen Schäden führen, daher sind alle Handlungen, die Fehlalarme auslösen können, insbesondere offene Flammen (Kerzen, Kocher etc.) zu unterlassen. Kommt es zu einem verschuldeten Fehlalarm, muss der Heimathafen dies dem Verursacher in Rechnung stellen. Darüber hinaus sind alle verpflichtet, festgestellte Mängel, die zu Bränden führen können, sowie augenscheinliche Mängel an Brandschutzeinrichtungen dem Heimathafen umgehend zu melden.

Rauchen ist im Gebäude untersagt. Es kann aber in bestimmten designierten Bereichen für Raucher ausnahmsweise von uns geduldet werden. Dabei ist sowohl auf die ordnungsgemäße Entsorgung, als auch auf die Interessen anderer Nutzer stets zu achten.

4. Nutzung von Veranstaltungs- und Meetingräumen

Die Nutzung von Veranstaltungs- und Mieträumen erfordert gegebenenfalls besondere Bedingungen. Diese gelten bei entsprechender Nutzung ergänzend zu der allgemeinen Hausordnung. Regelungen für diese Sonderräume gehen der allgemeinen Hausordnung vor.

Bei der Nutzung von Konferenz- und Eventräumen ist das Mitbringen von Getränken und Speisen nur nach vorheriger Genehmigung und ggf. nur gegen Entgelt möglich. Soll ein Catering durch Drittanbieter erfolgen, gilt das entsprechend. Gerne gehen wir hier auf Eure Wünsche ein – sprecht uns nur rechtzeitig vorher an.

Bei der Nutzung für Events und Konferenzen ist der Denkmalschutz der Räume – insbesondere des Schwurgerichtssaals – zu beachten. Auch bei größeren Teilnehmerzahlen muss der pflegliche Umgang sichergestellt sein. Für Schäden an den Räumen und dem Mobiliar, die durch Teilnehmer verursacht werden, haftet grundsätzlich der Veranstalter. Wir empfehlen ggf. eine passende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Regel zur Rücksichtnahme hat bei Veranstaltungen besonderen Rang, da hier Beeinträchtigungen anderer Nutzer und auch von Nachbarn (Wohnungsmieter, Hochschule) besonders schnell passieren können. Kommt es zu solchen Beeinträchtigungen und können diese trotz Hinweis nicht abgestellt werden, müssen wir uns vorbehalten, Konferenz- und Eventnutzungen vorzeitig beenden zu können.

Auf die ordnungsgemäße Lüftung und die Entsorgung von Müll (einschließlich Mülltrennung) muss geachtet werden.

5. Einschränkungen der Nutzbarkeit

Natürlich bemühen wir uns immer, Dir alle unsere Services zur Verfügung zu stellen. Es kann aber immer sein, dass wir für Ausbesserungen, Sanierungen, Reparaturen oder Änderungen – oder schlicht zur Gefahrenabwehr – Teile des Gebäudes oder bestimmte Einrichtungen für die Öffentlichkeit insgesamt oder eine spezifische Nutzung sperren müssen. Wir werden uns bemühen, etwaige Einschränkungen immer auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen.

In jedem Fall haben aber unsere Mitarbeiter jederzeit das Recht, alle Bereiche des Heimathafens vorübergehend zu sperren oder Anlagen außer Betrieb zu nehmen. Das ist zur Sicherung des Verkehrs und aufgrund unserer Pflichten als Mieter des Gebäudes leider unumgänglich. Die Mitarbeiter dürfen insoweit unser Hausrecht ausüben und etwaigen Anweisungen ist Folge zu leisten. Gerne klären wir später mit Dir, wenn Dich dabei etwas gestört hat.

 

Diese Hausordnung kann jederzeit nach entsprechender Ankündigung neugefasst werden. Der aktuelle Stand ist der 15.3.2023.